@article{HeussnerPautsch2015, author = {Hermann K. Heu{\"s}ner and Arne Pautsch}, title = {„Plebiszit von oben“ bald bundesweit? : Zur Verfassungswidrigkeit einfachgesetzlicher konsultativer Volksbefragungen}, series = {Neue juristische Wochenschrift : NJW}, volume = {68}, number = {17}, issn = {0341-1915}, pages = {1225 -- 1229}, year = {2015}, abstract = {In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bev{\"o}lkerung {\"u}ber die Olympia-Bewerbung herbeif{\"u}hren. Nachdem Hamburg den Zuschlag f{\"u}r die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch f{\"u}r andere Projekte zu erm{\"o}glichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die M{\"o}glichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur ver{\"a}ndernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einf{\"u}hrung nur durch Verfassungs{\"a}nderung zul{\"a}ssig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bev{\"o}lkerung ebenfalls {\"u}ber die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls k{\"o}nnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion f{\"u}r andere L{\"a}nder und gar den Bund vorzubeugen.}, language = {de} }