@article{Titgemeyer2016, author = {Marion Titgemeyer}, title = {Zum Sofortabzug von Damnum und Disagio im Rahmen des \S 11 EStG}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {104}, number = {18}, pages = {687 -- 689}, year = {2016}, abstract = {In seinem am 15.6.2016 ver{\"o}ffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt {\"U}blichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Gesch{\"a}ftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz f{\"u}r die Markt{\"u}blichkeit. Falls der Rahmen des Markt{\"u}blichen {\"u}berschritten wird, entf{\"a}llt die sofortige Ber{\"u}cksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche W{\"u}rdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.}, language = {de} }