@article{zuSaynWittgensteinHohensteinStelzigPinkert2019, author = {Friederike zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein and Stephanie Stelzig and Christiane Pinkert}, title = {Schwangerschaft, Flucht und Gesundheit - Die peripartale Versorgungssituation schutzsuchender Frauen in Deutschland}, series = {Fachdialog f{\"u}r schwangere, gefl{\"u}chtete Frauen - Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen - Fachkr{\"a}fte im Dialog}, organization = {pro familia Bundesverband}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:959-opus-14995}, pages = {22 -- 31}, year = {2019}, abstract = {Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Fl{\"u}chtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an gefl{\"u}chteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender betr{\"a}gt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der gefl{\"u}chteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im geb{\"a}rf{\"a}higen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; \_b). Dar{\"u}ber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repr{\"a}sentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-J{\"u}rgens \& Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bed{\"u}rfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour \& Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown \& Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck \& Zeitlin et al. 2009;van den Akker \& van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum m{\"o}glich (M{\"o}rath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des v{\"o}lkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein f{\"u}r sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares H{\"o}chstma{\"s} an k{\"o}rperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-{\"U}bereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgef{\"u}hrten Bestimmungen f{\"u}r schutzbed{\"u}rftige Personen erfordert f{\"u}r diese spezifische Personengruppe vielfache Bem{\"u}hungen. Denn die F{\"o}rderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans \& Temmerman 2005). Zuz{\"u}glich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. f{\"u}r die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. pr{\"a}- und postnatale Versorgung der M{\"u}tter, Aufkl{\"a}rung {\"u}ber Gesundheit und Ern{\"a}hrung u. w. m. (Deutsches Institut f{\"u}r Menschenrechte 2017).}, language = {de} }