@article{Titgemeyer2009, author = {Marion Titgemeyer}, title = {Zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungs-aufwendungen leitender Angestellter}, series = {Betriebs-Berater}, volume = {64}, number = {36}, pages = {1898 -- 1900}, year = {2009}, abstract = {Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller H{\"o}he als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die ma{\"s}geblich daf{\"u}r sind, ob Bewirtungsaufwendungen f{\"u}r Mitarbeiter einer F{\"u}hrungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bez{\"u}ge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschl{\"a}gige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen f{\"u}r die Praxis beleuchtet.}, language = {de} }