@article{Titgemeyer2009, author = {Marion Titgemeyer}, title = {Zur Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in {\"O}sterreich}, series = {Der Steuerberater}, volume = {60}, number = {8}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:959-opus-11276}, pages = {281 -- 284}, year = {2009}, abstract = {W{\"a}hrend Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in {\"O}sterreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht f{\"u}r Schenkungen. Nach dieser m{\"u}ssen unter anderem Schenkungen von Kapitalverm{\"o}gen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen {\"u}berschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Verm{\"o}gen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gew{\"o}hnlichen Aufenthalt in {\"O}sterreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik erg{\"a}nzt werden.}, language = {de} }