@article{Titgemeyer2011, author = {Marion Titgemeyer}, title = {Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen}, series = {Deutsche Steuer-Zeitung}, volume = {99}, number = {7}, pages = {249}, year = {2011}, abstract = {Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer m{\"o}glichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des \S 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbez{\"u}ge steuerlich unber{\"u}cksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht {\"u}berschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung k{\"o}nnen nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbez{\"u}ge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grunds{\"a}tze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur H{\"o}he von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue M{\"o}glichkeiten er{\"o}ffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.}, language = {de} }